Gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung für das Land NRW gelten für körpernahe Dienstleistungen (u.a. Massagen) ab Donnerstag, den 13.1.2022, neue Regeln. Sie können unsere Dienstleistungen nur in Anspruch nehmen wenn Sie geboostert sind!
Corona-Regeln: Wann man in NRW als geboostert gilt - Nachrichten - WDR
Es gilt weiterhin die Maskenpflicht während des gesamten Aufenthaltes in unseren Räumlichkeiten. Wir freuen uns Sie bei uns begrüßen zu dürfen Ihre Ao-Manao-Thaimassage |