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Gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung für das Land NRW gelten für körpernahe Dienstleistungen (u.a. Massagen) ab Donnerstag, den 13.1.2022, neue Regeln.  Sie können unsere Dienstleistungen nur in Anspruch nehmen wenn Sie geboostert sind!

 

Corona-Regeln: Wann man in NRW als geboostert gilt - Nachrichten - WDR

 

 

Es gilt weiterhin die Maskenpflicht während des gesamten Aufenthaltes in unseren Räumlichkeiten. 

Wir freuen uns Sie bei uns begrüßen zu dürfen

Ihre Ao-Manao-Thaimassage